Drei Wege zur Anschlussfinanzierung
Läuft die Zinsbindung aus, bietet die bisherige Bank eine Verlängerung an, die sogenannte Prolongation. Sie ist bequem, aber nicht immer günstig. Alternativ wechselst du zu einer anderen Bank (Umschuldung), dafür fallen Kosten für die Abtretung oder Neueintragung der Grundschuld an. Wer sich den heutigen Zins sichern will, kann bis zu fünf Jahre vorher ein Forward-Darlehen abschließen und zahlt dafür einen Aufschlag.
Unabhängig vom Weg gilt: Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung kannst du jedes Festzinsdarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Rate halten oder Laufzeit halten
Steigt der Zins, hast du zwei Stellschrauben. Hältst du die Tilgung, steigt die Rate. Hältst du die Rate, verlängert sich die Laufzeit, im Extremfall so weit, dass die Rate kaum mehr als die Zinsen deckt. Die Tabelle im Ergebnis zeigt beides für mehrere Zinsniveaus. Die Mindestrate entspricht den reinen Zinsen, darunter wächst die Schuld.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Zinsbindung Angebote einholen. Forward-Darlehen lassen sich bis zu fünf Jahre im Voraus abschließen.
Muss ich bei meiner Bank bleiben?
Nein. Zum Ende der Zinsbindung kannst du ohne Vorfälligkeitsentschädigung wechseln. Die Grundschuld wird dann an die neue Bank abgetreten.
Was passiert, wenn der Zins stark gestiegen ist?
Die Rate steigt oder die Laufzeit verlängert sich. Sondertilgungen vor dem Ende der Zinsbindung verringern die Restschuld und damit das Risiko.
Wie hoch ist meine Restschuld?
Sie steht im Tilgungsplan deines Vertrags und im jährlichen Kontoauszug der Bank. Unser Tilgungsrechner schätzt sie, wenn du Darlehen, Zins und Tilgung kennst.
Quellen und Stand
Daten geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion.
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion HausKaufBudget.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.