Lexikon
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den eine Bank verlangt, wenn ein Festzinsdarlehen vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt wird.
Sie ersetzt der Bank den Zinsschaden, der ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Rechtsgrundlage für Verbraucher ist § 502 BGB. Ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung gegen Entschädigung besteht etwa, wenn du die Immobilie verkaufst und ein berechtigtes Interesse hast (§ 490 Abs. 2 BGB).
Keine Entschädigung fällt an, wenn das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren greift, die Zinsbindung endet oder vereinbarte Sondertilgungen genutzt werden. Die Berechnung der Bank lässt sich prüfen lassen.
Quellen und Stand
Daten geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion.
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