Lexikon
Grundschuld
Die Grundschuld ist das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht, mit dem die Bank ihr Darlehen absichert.
Bevor die Bank auszahlt, lässt sie eine Grundschuld zu ihren Gunsten eintragen. Kann der Kredit nicht zurückgezahlt werden, darf sie die Immobilie verwerten lassen. Bestellung und Eintragung kosten Notar- und Grundbuchgebühren nach dem GNotKG, die sich nach der Höhe der Grundschuld richten.
Die Grundschuld bleibt auch nach der Rückzahlung bestehen, bis sie gelöscht wird. Bei einer Umschuldung kann sie an die neue Bank abgetreten werden, was günstiger ist als eine Neueintragung. Die Kosten der Grundschuld sind Teil der Kaufnebenkosten, die unser Budget-Rechner mitrechnet.
Quellen und Stand
Daten geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion.
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